Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgen ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen (AGB) von Stefan Schröder. Stefan Schröder ist immer der Bildautor des Fotomaterials. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Produktionen! Und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden.
1.2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht anerkannt, wenn der Bildautor ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Zustandekommen des Produktionsvertrages
Der Vertrag kommt durch einen Auftrag des Kunden und die anschließende Annahme durch Stefan Schröder zustande. Die Annahme erfolgt mit dem Zugang der Bestätigung.
3. Honorar und Nebenkosten
3.1. Das Honorar für einen Auftrag ist, sofern nicht anders vereinbart, der aktuellen Preisliste von Stefan Schröder zu entnehmen.
3.2. Ausfallshonorar bis 2 Tage vor Auftragsbeginn 50% vom Grundhonorar, danach 100%.
3.3. Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die dem Bildautor im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z. B. Fahrtkosten, Eintritt, Material).
3.4. Sofern nicht anders vereinbart, ist das vereinbarte Honorar bis spätestens 7 Tage nach Zugang der Rechnung fällig und auf das dort angegebene Konto zu überweisen.
3.5. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, wird die Geldschuld verzinst. Gemäß dem gültigen Gesetz beträgt der Verzugszinssatz für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
3.6. Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
4. Nutzungsrechte
4.1. Der Fotograf bleibt Urheber sämtlicher im Rahmen des Auftrags erstellten Bilddateien. Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und örtlich unbegrenztes Nutzungsrecht zur privaten Verwendung der Bilder. Dies umfasst insbesondere die Anfertigung von Abzügen, die Verwendung in Fotobüchern sowie die Veröffentlichung in sozialen Netzwerken oder auf privaten Webseiten, sofern keine kommerzielle Absicht besteht.
Eine weitergehende, insbesondere gewerbliche oder kommerzielle Nutzung der Bilddaten (z. B. für Werbezwecke, Unternehmensdarstellungen, Produktpräsentationen etc.) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
Der Fotograf ist berechtigt, ausgewählte Aufnahmen im Rahmen der Eigenwerbung zu nutzen (beispielsweise auf der eigenen Website, in sozialen Medien oder im Rahmen von Wettbewerben und Ausstellungen), wobei die berechtigten Interessen sowie die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen gewahrt bleiben. Der Auftraggeber kann einer solchen Nutzung vor oder bei Vertragsschluss ausdrücklich widersprechen.
Die Herausgabe von Rohdaten (RAW-Dateien) erfolgt grundsätzlich nicht. Diese verbleiben im Eigentum des Fotografen.
4.2. Die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Bildautors.
4.3. Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig.
Jede Änderung oder Umgestaltung (z. B. Montage, fototechnische Verfremdung, Kolorierung) und jede Veränderung bei der Bildwiedergabe (z. B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung des Bildautors.
4.4. Bei jeder Bildveröffentlichung ist der Bildautor als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild mit dem Titel Copyright Stefan Schröder oder www.hochzeitsfotograf-stefanschroeder.de und der Nennung des Fotografen erfolgen.
4.5. Bei der digitalen Erfassung der Bilder muss der Name des Bildautors mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden. Der Auftraggeber hat außerdem durch geeignete technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung, bei der
Übertragung der Bilddaten auf andere Träger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt und der Bildautor jederzeit als Urheber der Bilder identifiziert werden kann.
5. Schutzrechte Dritter
5.1. Sofern nicht der Bildautor ausdrücklich zusichert, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter dem Auftraggeber.
5.2. Der Bildautor übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.
6. Haftung und Schadensersatz
6.1. Der Bildautor haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
6.2. Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für die Rechnung des Auftraggebers.
6.3. Geht das von Stefan Schröder zur Verfügung gestellte Bildmaterial im Risikobereich des Auftraggebers verloren, so hat der Auftraggeber Schadensersatz zu leisten.
6.4. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes haftet der Auftraggeber für alle Schäden, welche Stefan Schröder entstehen. Des Weiteren ist der Bildautor berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 250€, pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.
6.5. Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Bildautors (Ziffer 4.4) oder wird der Name des Bildautors mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft (Ziffer 4.5), so hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 250€, pro Bild und Einzelfall. Dem Bildautor bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.
7. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt